1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Musikunterricht, Coaching und ergänzende Lernangebote der 80/20 Music School.
80/20 Music SchoolInhaber: Rafael Belor
Benno-Hartl-Str. 5
85737 Ismaning
E-Mail: rafael.belor@me.com
Telefon: +49 176 43 23 81 56
Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Lehrkräften oder sonstigen selbstständigen Auftragnehmern. Solche Vertragsverhältnisse werden gesondert geregelt.
2. Vertragsschluss und Vorrang individueller Vereinbarungen
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Vereinbarung über das konkrete Unterrichtsangebot zustande. Maßgeblich sind die Angaben im Unterrichtsvertrag, in der Buchungsbestätigung oder in einem ausdrücklich bestätigten individuellen Angebot.
Das Absenden einer Anfrage, die Buchung eines kostenlosen Kennenlern-Gesprächs oder die Teilnahme an einer Probestunde begründet für sich allein noch keinen laufenden Unterrichtsvertrag.
Individuell vereinbarte Regelungen, insbesondere zu Fach, Umfang, Dauer, Vergütung, Unterrichtsort und Beginn, haben Vorrang vor diesen AGB. Die AGB werden vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Verfügung gestellt.
Bei minderjährigen Lernenden wird der Vertrag mit den Erziehungsberechtigten geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Unterrichtsangebot und Durchführung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Unterricht kann insbesondere für Instrumente, Gesang, Songwriting, Musiktheorie, Musikproduktion sowie Mixing und Mastering angeboten werden.
Je nach Vereinbarung findet der Unterricht vor Ort, online oder flexibel in einem hybriden Format statt. Unterrichtseinheiten können durch Practice Sessions, Video-Feedback, Lernmaterialien, Aufzeichnungen für den persönlichen Lerngebrauch und eine Online-Community ergänzt werden, soweit dies vereinbart oder im gebuchten Angebot enthalten ist.
Die 80/20 Music School darf geeignete qualifizierte Lehrkräfte einsetzen. Vertragspartner bleibt die 80/20 Music School, sofern im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten technischen Plattform für Community- oder Feedback-Angebote besteht nicht. Ein Plattformwechsel darf den wesentlichen Nutzen einer vereinbarten Leistung nicht beeinträchtigen.
4. Termine, Unterrichtskontingente und Ferien
Dauer, Häufigkeit und Anzahl der Unterrichtseinheiten werden im individuellen Vertrag festgelegt. Bei einem Jahreskontingent kann die Jahresvergütung zur gleichmäßigen Zahlung auf zwölf Monatsraten verteilt werden. Unterrichtsfreie Zeiten und gesetzliche Feiertage werden bei der Kalkulation des vereinbarten Kontingents berücksichtigt.
Für Karten- und Paketangebote ergeben sich Anzahl und Gültigkeitszeitraum aus dem individuellen Vertrag. Eine Karte oder ein Paket verlängert sich nicht automatisch. Ein weiteres Paket wird nur aufgrund einer neuen ausdrücklichen Bestellung gebucht.
Terminänderungen und abweichende Unterrichtsorte oder Online-Termine können einvernehmlich in Textform vereinbart werden.
5. Mitwirkung der Lernenden
Lernende wirken in angemessenem Umfang an der Durchführung des Unterrichts mit. Dazu gehören insbesondere das rechtzeitige Erscheinen sowie bei Online-Unterricht eine funktionsfähige Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät und die erforderliche Audio- oder Videoausstattung.
Persönliche Zugänge, Unterrichtsmaterialien und Aufzeichnungen sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
6. Absagen und Unterrichtsausfall
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist die andere Vertragspartei so früh wie möglich zu informieren.
Vereinbarte Unterrichtseinheiten und feste Unterrichtszeiten werden für die jeweilige lernende Person oder Unterrichtsgruppe reserviert. Wird eine solche Einheit aus einem Grund, der dem Verantwortungsbereich der lernenden Person oder der zahlungspflichtigen Person zuzurechnen ist, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Erstattung oder Gutschrift. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub, privaten oder beruflichen Terminkollisionen, verspätetem Erscheinen, Nichterscheinen oder technischen Problemen auf Seiten der lernenden Person.
Voraussetzung ist, dass die 80/20 Music School zur vereinbarten Zeit zur Leistung bereit und in der Lage war. Die vereinbarte Vergütung bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschuldet. Die 80/20 Music School rechnet sich an, was sie infolge des Ausfalls erspart oder durch eine anderweitige Verwendung der Unterrichtszeit erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Die 80/20 Music School kann freiwillig einen Ersatztermin, Online-Unterricht, Video-Feedback oder eine andere Kulanzlösung anbieten. Eine solche Kulanzentscheidung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründet keinen Anspruch für diesen oder zukünftige Ausfälle.
Bei einer Absage durch die 80/20 Music School oder die eingesetzte Lehrkraft wird ein Ersatztermin angeboten oder die ausgefallene Einheit gutgeschrieben. Dies gilt nicht, wenn die Leistung nur vorübergehend aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann und zeitnah nachgeholt wird.
Kann ein Online-Termin wegen einer technischen Störung im Verantwortungsbereich der 80/20 Music School nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird er nachgeholt oder gutgeschrieben.
7. Vergütung und Zahlung
Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder der Rechnung. Soweit eine Jahresvergütung in Monatsraten gezahlt wird, sind diese Teilzahlungen der vereinbarten Jahresvergütung und keine Vergütung ausschließlich für die im jeweiligen Monat stattfindenden Termine.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Kosten einer Rücklastschrift werden nur in der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Höhe berechnet, soweit die zahlungspflichtige Person die Rücklastschrift zu vertreten hat.
Änderungen der Vergütung für einen bestehenden Vertrag bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die bisherigen Konditionen fort.
8. Laufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn, eine etwaige Mindestlaufzeit und besondere Probezeitregelungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.
Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit läuft ein fortgesetzter Unterrichtsvertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann, soweit keine kürzere Frist vereinbart ist, jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Paket- oder Kartenangebote enden mit Verbrauch des Kontingents oder mit Ablauf ihrer wirksam vereinbarten Gültigkeit.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Gesetzliches Widerrufsrecht
Wird ein entgeltlicher Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden in diesem Fall vor Vertragsschluss gesondert bereitgestellt.
Beginnt die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist, kann im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
10. Unterrichtsmaterialien, Aufzeichnungen und Nutzungsrechte
Von der 80/20 Music School oder einer Lehrkraft bereitgestellte Unterrichtsmaterialien und Aufzeichnungen dürfen ausschließlich für den eigenen Lerngebrauch verwendet werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber.
Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen von Unterrichtseinheiten erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. Eine Einwilligung in eine werbliche Veröffentlichung ist freiwillig, für die Teilnahme am Unterricht nicht erforderlich und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Werden externe Dienste für Videokonferenzen, Terminbuchung oder Zahlungsabwicklung genutzt, gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter.
12. Haftung
Die 80/20 Music School haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13. Änderungen dieser AGB
Eine neue Fassung dieser AGB gilt für neu abgeschlossene Verträge ab dem jeweils angegebenen Stand.
Änderungen eines bereits bestehenden Vertrags oder der darin einbezogenen AGB werden nur mit wirksamer Zustimmung der anderen Vertragspartei Bestandteil des Vertrags, sofern nicht bereits im Vertrag ein gesetzlich zulässiges, transparentes Änderungsrecht für einen konkret bestimmten Anlass vereinbart wurde. Bloßes Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne wirksame Änderung bleibt der bestehende Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Die 80/20 Music School ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist die andere Vertragspartei Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Ismaning als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: 30.07.2026
